Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Um diese Leistungen zu bekommen, brauchen Sie als Arbeitnehmer nicht viel zu tun: In Ihrem Tarifvertrag ist vereinbart, ob sie Anspruch auf die Leistungen haben oder nicht. Wenn ja, müssen sie nur noch einen Sparvertrag abschließen – und Ihr Chef zahlt. Zusätzlich erhalten Sparer Zuschüsse vom Staat.
Haben Sie dann einen Vertrag, überweist Ihnen Ihr Vorgesetzter die monatliche Sparrate direkt in den Sparvertrag. Wie hoch die sind, ist meistens im Tarifvertrag vereinbart.
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