Bei der Rürup-Rente belohnt der Staat privates Engagement in Sachen Altersvorsorge in Form von bestimmten Steuervorteilen. Im Jahr 2008 sind die Beiträge bis zu 66% von 20.000 Euro, also bis zu 13.200 Euro steuerlich abzugsfähig. Eine Steigerung um jährlich zwei Prozentpunkte steigert die Abzugsfähigkeit bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 100%, also auf maximal 20.000 Euro. Die Leistungen der Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert.
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