Mit steigendem Einkommen vergrößert sich auch die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und des zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter erforderlichen Versorgungsniveaus.
Besonders nicht sozialversicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer und sehr gut verdienende Mitarbeiter sind darauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, da sie entweder keine gesetzliche Versorgung erwarten können oder diese deutlich unter ihren Einkünften im Arbeitsleben liegt.
Prinzipiell muss man hierzu sagen, dass die Pensionszusage bei richtiger Gestaltung und Beachtung der Voraussetzungen der mit Abstand effektivste Weg ist, um die betriebliche Altersvorsorge eines GmbH-Geschäftsführers sicherzustellen.
Die Direktzusage kann vom Arbeitgeber, aber auch vom Arbeitnehmer (im Rahmen der Entgeltumwandlung) finanziert werden. Später zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente selbst an den Arbeitnehmer aus. Direktzusagen müssen über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden.
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